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Fakten

Den Hexenmalen kommt keine Beweiskraft mehr zu

Oktober 1590

Ingolstadt * In einem Gutachten der Universität Ingolstadt“ gegenüber der Hochstiftlichen Regierung in Freising wird festgestellt, dass den von den Scharfrichtern ermittelten Hexenmalen keine Beweiskraft mehr zukommt, weil sich ein „so gewöhnlicher und verworfener Mensch“ wie ein Nachrichter bei der Erkennung der Hexenzeichen durchaus täuschen könne.

Damit ist die sogenannte „Nadelprobe“, die zum hoch geschätzten Gutachterwissen der Scharfrichter gehört, für das Verfahren wertlos geworden.