Ein Aberglaubens- und Hexenmandat für das Hochstift Augsburg
Oktober 1610
Augsburg * Bischof Heinrich V. von Knöringen erlässt ein entsprechendes Aberglaubens- und Hexenmandat für das Hochstift Augsburg. Sie alle stehen damit in einer Linie mit den fränkischen Bischöfen und den Fürsten in München sowie Köln und zählten zu den von Papst Urban VIII. so bezeichneten „Zelanten“.