Elisabeth „Elsl“ Schwerzin wird nach einem Hexenprozess hingerichtet
8. November 1616
München * Elisabeth „Elsl“ Schwerzin wird mit Erlaubnis der herzoglichen Regierung hingerichtet. Trotz wiederholter Folter und zahlreicher Verhöre hält sie an ihren Selbstbezichtigungen fest. Dabei stellt das Stadtgericht ausdrücklich fest, dass ihre angeblichen Hexentaten nicht nachweisbar sind und sie sich selbst zu Unrecht beschuldigt. Dennoch verhindert diese Erkenntnis ihre Hinrichtung nicht.
Ihre Mutter Katharina und ihre Schwester Barbara, genannt „Bärbl“, bleiben zunächst in Haft. Erst Mitte Dezember beschließt der Stadtrat, Katharina freizulassen und ihre Versorgung durch die Bürgerstiftung „Reiches Almosen“ finanzieren zu lassen. Im Januar 1617 wird ihre Entlassung konkret geregelt.
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