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Fakten

Ludwig Thoma wird zu einer Gefängnisstrafe verurteilt

26. Juni 1905

München * Ludwig Thoma wird für sein Gedicht „An die Sittlichkeitsprediger in Köln am Rheine“ zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. 

Personen: Thoma Ludwig
Schlagwörter: Gefängnisstrafe