Ludwig Thoma wird zu einer Gefängnisstrafe verurteilt
26. Juni 1905
München * Ludwig Thoma wird für sein Gedicht „An die Sittlichkeitsprediger in Köln am Rheine“ zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.
Personen:
Thoma Ludwig
Schlagwörter:
Gefängnisstrafe