Das Erscheinen der Münchner Zeitungen wird verboten
14. April 1919
München * Das Erscheinen der Münchner Zeitungen wird verboten. Ersatzweise werden ab dem nächsten Tag „Mitteilungen des Vollzugsrats der Betriebs- und Soldatenräte“ gedruckt und kostenlos an die Bevölkerung verteilt.
Schlagwörter:
Vollzugsrat der Betriebs- und Soldatenräte, Tageszeitung