In Banken dürfen wöchentlich nicht mehr als 600 Mark abgehoben werden
21. April 1919
München * An diesem Ostermontag ordenen Emil K. Maenner, der Volksbeauftragte für Finanzen und Towia Axelrod, der als Politischer Kommissar dem Vollzugsrat angehört und zugleich Stellvertretender Volksbeauftragter für Finanzen ist, an, dass bei den Geldinstituten wöchentlich nicht mehr als 600 Mark abgehoben werden dürfen.