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Fakten

Für das rechtsrheinische Bayern gilt das Standrecht

25. April 1919

Bamberg - Freistaat Bayern * Die Regierung Hoffmann beschließt von Bamberg aus für das rechtsrheinische Bayern das Standrecht. Damit haben die Soldaten die Anweisung, jeden zu erschießen, den sie „mit der Waffe in der Hand“ antreffen.