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Fakten

Das Kuchenverbot bleibt auch weiterhin bestehen

25. April 1919

München * Die Betriebsräte beschließen, dass Kleinkunstbühnen, Cafés und Weinlokale wieder bis zur Polizeistunde geöffnet haben dürfen. Bars und Animierkneipen müssen dagegen geschlossen bleiben. Auch das Kuchenverbot besteht weiterhin.