Das Kuchenverbot bleibt auch weiterhin bestehen
25. April 1919
München * Die Betriebsräte beschließen, dass Kleinkunstbühnen, Cafés und Weinlokale wieder bis zur Polizeistunde geöffnet haben dürfen. Bars und Animierkneipen müssen dagegen geschlossen bleiben. Auch das Kuchenverbot besteht weiterhin.
Schlagwörter:
Kleinkunstbühnen, Café, Weinlokal, Betriebsräte, Polizeistunde, Bar, Animierkneipe, Kuchenverbot,