Die Beschwerde des Architekten Stephan Braunfels wird zurückgewiesen
10. August 2017
München - München-Berg am Laim * Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts weist die Beschwerde des Berliner Architekten Stephan Braunfels gegen die Auswahl der Teilnehmer am Architekten-Wettbewerb zurück.
Jetzt soll alles ganz schnell gehen:
- Ende Oktober, Anfang November soll eine Jury den Siegerentwurf für das neue Münchner Konzerthaus küren,
- im Frühsommer 2018 sollen die Bauarbeiten auf dem Werksviertel beginnen.
Personen:
Braunfels Stephan Architekt
Schlagwörter:
Werksviertel, Konzertsaal, Oberlandesgericht, Architekturwettbewerb, Nachprüfantrag, Vergabesenat, Siegerentwurf