Die bayerischen Volksschullehrer werden Staatsbeamte
14. August 1919
München - Freistaat Bayern * Mit dem neuen Volksschullehrergesetz werden die bayerischen Volksschullehrer Beamte des Staates. Damit wird eine seit Jahrzehnten von den Lehrern erhobene Forderung erfüllt.
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Prannerstraße 0