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Fakten

Die Polizeistunde wird auf 22 Uhr festgesetzt

10. Mai 1919

München * Die Polizeistunde wird auf 22 Uhr festgesetzt. Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr ist der Aufenthalt auf öffentlichen Straßen und Plätzen verboten. 

Schlagwörter: Polizeistunde