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Fakten

Kurt Eisner erhält die bayerische Staatsangehörigkeit

27. Oktober 1908

Ansbach * Kurt Eisner erwirbt „durch Aufnahme in Gemäßheit der Bestimmung in § 7 des Reichsgesetzes über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870 die Staatsangehörigkeit im Königreiche Bayern“

Personen: Eisner Kurt
Schlagwörter: Ansbach, Staatsangehörigkeit