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Fakten

Die Leitung der Volksschulen wird Lehrerräten übertragen

5. Mai 1919

München - Freistaat Bayern * Die Leitung der Volksschulen wird Lehrerräten übertragen. An größeren Schulen, wo die Schulleitung nicht ehrenamtlich zu besorgen ist, kann die Gemeindeverwaltung auf Vorschlag des Lehrerrats einen Lehrer hauptamtlich mit der Schulleitung beauftragen. Er ist jedoch nicht Vorgesetzter anderer Lehrer.