Eltern und Lehrern erhalten ein Mitspracherecht
28. August 1919
München - Freistaat Bayern * Eine Verordnung über „Schulpflege, Schulleitung und Schulaufsicht für Volksschulen“ wird erlassen. Damit wird erstmals Eltern und Lehrern ein Mitspracherecht eingeräumt.
Straße:
Promenadeplatz 0
Schlagwörter:
Volksschule, Schulpflege, Schulleitung, Schulaufsicht, Mitspracherecht der Eltern und Lehrer, Lehrer