Der Reichskanzler sichert den Einzelstaaten ihre Rechte zu
5. Oktober 1918
Berlin * Reichskanzler Max von Baden sichert den Bevollmächtigten der Bundesfürsten die Rechte der Einzelstaaten zu, indem er sich als den berufenen Garanten für die Wahrung der Bundesstaatlichkeit des Reiches bezeichnet.
Personen:
Max von Baden Prinz Reichskanzler