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Fakten

Verfahrensweise für alle Veröffentlichungen

13. November 1918

München * Nach einem Aufruf des Münchner Soldatenrats betont die Regierung, „dass  alle Veröffentlichungen, die von den frei gewählten Körperschaften [ausgehen], einstweilen vom Ministerpräsidenten oder einem der Fachminister unterzeichnet sein“ müssen. Ohne diese Zeichnung sind sie unzulässig und werden unterdrückt. Die Regierung will von den Räten unabhängig sein und lässt eine Konkurrenz der Räte bei der Ausübung der Staatsgewalt nicht zu.