Der Ministerrat lehnt die Überwachung der Minister durch Räte ab
15. November 1918
München-Kreuzviertel * Der Ministerrat lehnt die „einzelnen Versuche von Vertretern des Soldaten- und Arbeiterrates, die laufende Tätigkeit der Minister zu überwachen, […] als unzulässig und undurchführbar“ ab. Er begründet dies mit dem Argument, dass es „unmöglich“ sei, „einen Gendarm neben sich zu haben“.
Dagegen wird eine „fortlaufende Informierung der Räte über wichtige Angelegenheiten“ durchaus als zweckmäßig und anstrebenswert erachtet.
Schlagwörter:
Räte, Arbeiterrat, Soldatenrat, Bauernrat, Ministerrat, Minister, Gendarm, Information der Räte