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Fakten

Die Vorläufige Verordnung für die Soldatenräte unterzeichnet

22. November 1918

München * Der Minister für militärische Angelegenheiten, Albert Roßhaupter, und Fritz Sauber vom provisorischen Landessoldatenrat unterzeichnen die Vorläufige Verordnung für die Soldatenräte. Sie beinhaltet

  • die Gehorsamspflicht der Soldatenräte und
  • die ausschließliche Befehlsgewalt der militärischen Führer während des militärischen Dienstes.
  • Die Soldatenräte sind zu „Eingriffen in nichtmilitärische Gebiete, z.B. in die Zivilverwaltung […] nicht befugt“