Die Arbeiter- und Bauernräte werden abgeschafft
21. Mai 1920
München * Der Bayerische Landtag beschließt das Gesetz über die Aufhebung der Arbeiterräte. Damit werden die Richtlinien für die Bauernräte vom 26. November 1918 und die Bestimmungen für die Arbeiterräte vom 17. Dezember 1918, die die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der Bauern- und Arbeiterräte bildeten, abgeschafft.