Bisherige Staatssekretäre mit der Weiterführung der Geschäfte beauftragt
11. November 1918
Berlin * Der Rat der Volksbeauftragten teilt in einem Erlass mit, dass die Staatssekretäre und die Leiter der Reichsbehörden von der Reichsregierung mit der vorläufigen Weiterführung der Geschäfte beauftragt worden sind.