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Fakten

Das Vorläufige Staatsgrundgesetz für Bayern veröffentlicht

7. Januar 1919

München - Freistaat Bayern * Das Vorläufige Staatsgrundgesetz für den Freistaat Bayern vom 4. Januar wird veröffentlicht. Es handelt sich dabei um eine oktroyierte [= aufgezwungene] Verfassung, die die elementaren Grundsätze der künftigen bayerischen Verfassung verbindlich festlegt.