Das Vorläufige Staatsgrundgesetz für Bayern veröffentlicht
7. Januar 1919
München - Freistaat Bayern * Das Vorläufige Staatsgrundgesetz für den Freistaat Bayern vom 4. Januar wird veröffentlicht. Es handelt sich dabei um eine oktroyierte [= aufgezwungene] Verfassung, die die elementaren Grundsätze der künftigen bayerischen Verfassung verbindlich festlegt.