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Fakten

Ausführungsbestimmungen zu den Hamburger Punkten erlassen

19. Januar 1919

Berlin * Die Reichsregierung erlässt Ausführungsbestimmungen zu den Hamburger Punkten, die der Kongress der Arbeiter- und Soldatenräte Deutschlands am 18. Dezember 1918 beschlossen hatte. Die Bestimmungen gehen an den Beschlüssen des Rätekongresses vollkommen vorbei und stärken dafür die Interessen der alten Offizierskorps.