Die vorläufige Reichsverfassung wird verabschiedet
10. Februar 1919
Weimar * Die Deutsche Nationalversammlung verabschiedet das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt in dritter Lesung. Es ist eine vorläufige Verfassung, die so lange gültig ist, bis die endgültige Reichsverfassung erarbeitet und beschlossen wird.
Schlagwörter:
Nationalversammlung, Reichsgewalt, Gesetz, Lesung, Verfassung (vorläufige), Reichsverfassung