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Fakten

Noske verteidigt in der Nationalversammlung seinen Schießbefehl

13. März 1919

Weimar * Reichswehrminister Gustav Noske rechtfertigt vor der Nationalversammlung seinen Schießbefehl: Auf „juristische Tüfteleien“ lasse er sich nicht ein; es sei ein Gebot der Staatsräson gewesen, so rasch wie möglich Ruhe und Sicherheit wieder herzustellen. Den Schießbefehl nimmt er noch nicht zurück.