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Fakten

Ein Sozialisierungsgesetz kündigt Verstaatlichungen nur an

20. März 1919

Weimar * Das Sozialisierungsgesetz erklärt die Zuständigkeit des Reiches und kündigte die Verstaatlichung von Schlüsselbetrieben im Bergbau an.

Spätestens im Sommer 1919 ist klar, dass es im Deutschen Reich nicht zu durchgreifenden Sozialisierungsmaßnahmen kommen wird.