Ein Sozialisierungsgesetz kündigt Verstaatlichungen nur an
20. März 1919
Weimar * Das Sozialisierungsgesetz erklärt die Zuständigkeit des Reiches und kündigte die Verstaatlichung von Schlüsselbetrieben im Bergbau an.
Spätestens im Sommer 1919 ist klar, dass es im Deutschen Reich nicht zu durchgreifenden Sozialisierungsmaßnahmen kommen wird.
Schlagwörter:
Sozialisierungsgesetz, Verstaatlichung, Schlüsselbetrieb, Bergbau, Sozialisierungsmaßnahmen