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Fakten

Standrechtliche Erschießungen verteidigt

10. März 1919

Berlin * Das Berliner Tageblatt verteidigt die standrechtlichen Erschießungen der Regierungstruppen, die schließlich einen „Kampf gegen die Bestie“ führen. „Diese Mordtat, diese ruchlose und feige Massenerschießung, ist nur ein einziger, besonders hervorstehender Fall in der Unzahl der bestialischen Scheußlichkeiten, die von dem spartakistisch-kommunistischen Verbrechertum gegenwärtig verübt werden“