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Fakten

Die Betriebsräte kontrollieren die Leitung der Betriebe

18. April 1919

München * Der Aktionsausschuss der Betriebs- und Soldatenräte beschließt „Leitsätze für die Geschäftskontrolle durch Betriebsräte“. Die Betriebsräte kontrollieren die Leitung der Betriebe vollständig. Jedes Mitglied des Betriebsrates ist jederzeit durch die Belegschaft abwählbar.