Milch nur für Kranke mit Attest auf Lebensgefahr
25. April 1919
München * Das Lebensmittelamt der Stadt München plakatiert zur „Milchversorgung“, dass es sich als notwendig erweist, den Verbrauch von Milch für alle zu verbieten.
„An Kranke kann bis auf weiteres nur bei unmittelbarer Lebensgefahr Milch abgegeben werden. Die Lebensgefahr ist durch ein ärztliches Zeugnis zu bestätigen“.