Der bayerische Landtag und die CSU lehnen das Grundgesetz ab
20. Mai 1949
München - Freistaat Bayern * Nach mehr als vierzehn Stunden heftiger und leidenschaftlicher Diskussion beschließen die Abgeordneten des Bayerischen Landtags die Ablehnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Von den 174 Abgeordneten stimmen
- 64 mit „Ja“,
- 101 mit „Nein“,
- 9 „enthalten“ sich.
Die Ablehnung erfolgt aufgrund einer Empfehlung der bayerischen Staatsregierung. Große Teile der regierenden CSU empfinden das Grundgesetz in seiner vorliegenden Fassung als Angriff auf die Eigenständigkeit Bayerns.
Schlagwörter:
Grundgesetz, Landtag, CSU, Bundesrepublik Deutschland, Eigenständigkeit, Staatsregierung, Freistaat bayern