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Fakten

Generalstaatskommissar von Kahr verhängt den Ausnahmezustand

26. September 1923

München * Der gerade zum Generalstaatskommissar mit diktatorischen Vollmachten ernannte Gustav Ritter von Kahr verhängt den Ausnahmezustand in Bayern.

  • Damit unterstellt er die in Bayern stationierten Einheiten der Reichswehr seinem Kommando.
  • Gleichzeitig verbietet er das Erscheinen der sozialdemokratischen Zeitung Münchener Post.