Eigentum und Gewerbe zur Ansässigkeit
24. September 1808
München - Königreich Baiern * Ein Gemeindeedikt erklärt alle Einwohner einer Gemeinde zu vollberechtigten Gemeindemitglieder, die in der Gemarkung
- besteuerte Wohnhäuser oder Gründe besitzen oder
- steuerpflichtige Gewerbe ausüben.