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Fakten

Das erste allgemeine Kinderschutzgesetz

30. März 1903

Berlin * Der Deutsche Reichstag verabschiedet mit dem „Gesetz, betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben“ ein erstes allgemeines Kinderschutzgesetz, von dem die landwirtschaftliche Kinderarbeit jedoch weiterhin ausgeklammert ist.