Eine Verordnung über Zwangsarbeitshäuser
28. November 1816
München - Königreich Baiern * Eine Verordnung über Zwangsarbeitshäuser regelt, dass in diese Einrichtungen nicht nur lästige Bettler und Landstreicher, sondern auch
- „Menschen von fortgesetztem schlechten Lebenswandel, die sich dem Müßiggange, der Unsittlichkeit und öffentlichen Ausschweifungen ergeben und dadurch,
- sowie durch Widerspenstigkeit und Ungehorsam gegen Eltern und Vorgesetzte Unordnung, Gefahr und Verderben in die Familie und Gemeinde bringen“ untergebracht werden können.
Schlagwörter:
Armenpflege, Armut, Bettler, Landstreicher, Zwangsarbeitshaus, Lebenswandel, Müßiggang, Unsittlichkeit, Ausschweifungen, Widerspenstigkeit, Ungehorsam, Unordnung, Gefahr, Familie, Gemeinde