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Fakten

Zehn Jahre Aufenthalt zum Erwerb des Heimatrechts

1816

München - Königreich Baiern * Die Regierung legt fest, dass der zehnjährige Aufenthalt in einem Ort zur Erwerbung des Heimatrechts ausreichend ist. Die Verjährung als Erwerbstitel wird ab dem Jahr 1818 dazu führen, dass viele Anwärter nach neun Jahren abgeschoben werden.