Zehn Jahre Aufenthalt zum Erwerb des Heimatrechts
1816
München - Königreich Baiern * Die Regierung legt fest, dass der zehnjährige Aufenthalt in einem Ort zur Erwerbung des Heimatrechts ausreichend ist. Die Verjährung als Erwerbstitel wird ab dem Jahr 1818 dazu führen, dass viele Anwärter nach neun Jahren abgeschoben werden.