Eine Verordnung über den Getreidehandel und Notmagazine
13. September 1817
München-Kreuzviertel * Die Regierung erlässt eine Verordnung über den Getreidehandel, in der alle Vorschriften zusammengefasst werden. Außerdem wird die Anlegung von Notmagazinen mit einem Sechstel des Jahresbedarfs für die Städte angeordnet.