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Fakten

Eine Verordnung über den Getreidehandel und Notmagazine

13. September 1817

München-Kreuzviertel * Die Regierung erlässt eine Verordnung über den Getreidehandel, in der alle Vorschriften zusammengefasst werden. Außerdem wird die Anlegung von Notmagazinen mit einem Sechstel des Jahresbedarfs für die Städte angeordnet.