Gemeinden kaufen Land um Ansässigmachung zu verhindern
Nach dem 18. Mai 1818
München - Königreich Baiern * Das Gemeindeedikt vom 17. Mai bewirkt, dass sich die Gemeinden nach Außen hin abschließen und sich insbesondere gegen kinderreiche Familien und Nachwuchs erwartende junge Paare wehren. Das selbst dann, wenn diese Bewerber über ein ausreichendes Einkommen verfügen. Zur Vermeidung von Ansässigmachungen kaufen Gemeinden sogar Land auf.
Bereits ansässigen Gemeindemitgliedern wird häufig die Wiederverheiratung versagt, wenn in der künftigen Ehe mit Kindern zu rechnen ist.
Schlagwörter:
Ansässigmachung, Niederlassung, Verehelichung, Verfassung, Gemeindeedikt, Gemeinde, Kinderreiche Familien, Einkommen, Wiederverheiratung, Ehe