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Fakten

Der DFB hebt sein Frauenfußballverbot auf 

31. Oktober 1970

Lübeck-Travemünde * Der Bundestag des Deutschen Fußball-Bundes hebt das seit 1955 bestehende Verbot des Frauenfußballs innerhalb des Verbandes auf. DFB-Vereine dürfen damit Frauenfußballabteilungen einrichten.  

Zunächst gelten besondere Einschränkungen: Die Spielzeit beträgt zweimal 30 Minuten, gespielt wird mit einem kleineren Jugendball. Stollenschuhe bleiben verboten.