Der DFB hebt sein Frauenfußballverbot auf
31. Oktober 1970
Lübeck-Travemünde * Der Bundestag des Deutschen Fußball-Bundes hebt das seit 1955 bestehende Verbot des Frauenfußballs innerhalb des Verbandes auf. DFB-Vereine dürfen damit Frauenfußballabteilungen einrichten.
Zunächst gelten besondere Einschränkungen: Die Spielzeit beträgt zweimal 30 Minuten, gespielt wird mit einem kleineren Jugendball. Stollenschuhe bleiben verboten.