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Fakten

Auftrittsverbot für Josephine Baker

14. Februar 1929

München * Wegen einer zu erwartenden „Verletzung des öffentlichen Anstands“ erteilt die Stadt München der Tänzerin Josephine Baker zwei Tage vor ihrem Engagement im Deutschen Theater ein Auftrittsverbot. Der Grund: Ihr „Bananentanz“ verstößt gegen die „guten Sitten“