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Fakten

Vermögensausgleich mit dem Haus Wittelsbach 

9. März 1923

München * Der Bayerische Landtag schafft mit dem „Gesetz über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung des Bayerischen Staates mit dem vormaligen Bayerischen Königshause“ den Wittelsbacher Ausgleichsfonds (WAF). Die Stiftung des öffentlichen Rechts übernimmt unter anderem Kunstsammlungen, Schlösser, land- und forstwirtschaftliche Flächen, Wohnrechte und Kapital. Das Vermögen geht damit nicht unmittelbar in das Privateigentum einzelner Familienmitglieder über und muss als Fondsvermögen erhalten bleiben. 

Die erwirtschafteten Erträge dienen der Bewahrung der Kulturgüter sowie der Versorgung anspruchsberechtigter Angehöriger des Hauses Wittelsbach. Im Gegenzug verzichtet das ehemalige Königshaus auf weitere vermögensrechtliche Forderungen und künftige Unterhaltszahlungen durch den Freistaat. 

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