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Fakten

Die Badeverordnung sieht ein generelles Badeverbot vor

1976

München * Die für München geltende Badeverordnung sieht ein generelles Badeverbot „außerhalb der Badeanstalten in fließenden oberirdischen Gewässern“ vor. Ausgenommen sind mehrere Abschnitte am Ostufer der Isar - vor allem im Süden der Stadt.