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Fakten

München muss ein Wehramt unterhalten

28. April 1910

München * Der Verwaltungsgerichtshof entscheidet in der Frage, warum die Stadt München verpflichtet ist, ein Städtisches Wehramt zu unterhalten, zu Ungunsten der Stadt. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, eine Entscheidung der städtischen Kollegien für einen neuen Standort für das Städtische Wehramt herbeizuführen. 

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Schlagwörter: Wehramt, Kohleninsel