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Fakten

Die eigene bayerische Militärdienst-Gesetzgebung hört auf

1. Januar 1872

Königreich Bayern * Mit dem Eintritt Bayerns in das Deutsche Reich hörte die eigene bayerische Militärdienst-Gesetzgebung auf. Das neue Wehrgesetz tritt in Bayern am 1. Januar 1872 in Kraft. Es bringt keine grundlegenden Änderungen.