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Fakten

Die Satzung des Königlichen Maximilianeums tritt in Kraft

25. Januar 1859

München-Haidhausen * Die Satzung des Königlichen Maximilianeums tritt in Kraft. Darin wird der Zweck der Anstalt beschrieben. Weder der Stand noch der Reichtum der Eltern sind bei der Berücksichtigung im Königlichen Maximilianeum ausschlaggebend. Allerdings haben nur männliche Bewerber eine Chance. 

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Schlagwörter: Maximilianeum, Satzung, Zweck