Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums
7. März 1933
Berlin * Mit dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums wird die Möglichkeit geschaffen, ein Verfahren zur politischen Überprüfung bei Versetzungen oder Berufungen in Gang zu setzen.
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Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums