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Fakten

Gleichberechtigung der Konfessionen auch in Bayern

22. April 1871

Deutsches Reich * Das bislang nur im Norddeutschen Bund geltende Gesetz „betreffend die Gleichberechtigung der Konfessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung“ wird auf das Königreich Bayern und die übrigen neu zum Deutschen Reich gehörenden Staaten ausgedehnt. Damit gilt die rechtliche Gleichstellung der Juden im gesamten Deutschen Reich.