Gleichberechtigung der Konfessionen auch in Bayern
22. April 1871
Deutsches Reich * Das bislang nur im Norddeutschen Bund geltende Gesetz „betreffend die Gleichberechtigung der Konfessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung“ wird auf das Königreich Bayern und die übrigen neu zum Deutschen Reich gehörenden Staaten ausgedehnt. Damit gilt die rechtliche Gleichstellung der Juden im gesamten Deutschen Reich.