Baubeginn der Michaelskirche an Finanzierungsnachweis geknüpft
April 1738
Berg am Laim * Fürstbischof Johann Theodor antwortet seinem Bruder Clemens August mit einem Dekret zur geplanten Michaelskirche in Berg am Laim. Darin verfügt er, dass mit der Grundsteinlegung erst begonnen werden dürfe, wenn ein tragfähiger Finanzierungsnachweis vorliege und geklärt sei, aus welchen Mitteln die erforderlichen Kosten gedeckt werden können.
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