Die Braugerechtsame fällt an die Bank
17. September 1868
München-Graggenau * Das Stadtgericht rechts der Isar entscheidet, dass die mit dem Zengerbräu verbundene Braugerechtsame für den Standort an der Kellerstraße an die Bayerische Hypotheken- und Wechselbank übergeht. Damit verliert die Familie Hierl zunächst die rechtliche Grundlage, den Braubetrieb an der Kellerstraße unter dieser Braugerechtsame fortzuführen.
📍 Ort
Personen:
Hierl