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Fakten

Die Braugerechtsame fällt an die Bank

17. September 1868

München-Graggenau * Das Stadtgericht rechts der Isar entscheidet, dass die mit dem Zengerbräu verbundene Braugerechtsame für den Standort an der Kellerstraße an die Bayerische Hypotheken- und Wechselbank übergeht. Damit verliert die Familie Hierl zunächst die rechtliche Grundlage, den Braubetrieb an der Kellerstraße unter dieser Braugerechtsame fortzuführen.

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