Bund und Länder beschließen ein Entsorgungskonzept
28. September 1979
Bonn * Bund und Länder verständigen sich mit dem „Beschluss zur Entsorgung der Kernkraftwerke“ auf ein integriertes Entsorgungskonzept. Die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente bleibt der bevorzugte Weg. Gleichzeitig soll die direkte Endlagerung als Alternative geprüft werden.