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Fakten

Verurteilungen wegen des Bierkrawalls

Oktober 1844

München * Während der Ausschreitungen vom 1. bis zum 3. Mai nimmt die Polizei insgesamt 67 Personen fest. Im Oktober beginnen die Verfahren gegen die mutmaßlichen Ruhestörer. Entgegen den Erwartungen werden die meisten Verfahren eingestellt. Lediglich in zwei Fällen kommt es zu Verurteilungen.

Ein Angeklagter muss 2.000 Gulden zahlen, andernfalls drohen ihm fünf Jahre Arbeitshaus. Gegen einen weiteren Angeklagten wird eine Zahlung von 300 Gulden verhängt, ersatzweise zwei Jahre Polizeiaufsicht. Trotz einer königlichen Rüge spricht das zuständige Oberappellationsgericht später noch einen der Angeklagten frei.