Der Rundfunkrat stimmt dem Werbefernsehen zu
4. Mai 1956
München * Auch im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks bestehen Bedenken, ob kommerzielle Werbung mit dem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vereinbar ist. Nach längerer Diskussion stimmt das Gremium der Einführung des Werbefernsehens zu. Die Zustimmung ist mit der Erwartung verbunden, mögliche Überschüsse für kulturelle und gemeinnützige Zwecke einzusetzen.
📍 Ort