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Fakten

Der Rundfunkrat stimmt dem Werbefernsehen zu 

4. Mai 1956

München * Auch im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks bestehen Bedenken, ob kommerzielle Werbung mit dem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vereinbar ist. Nach längerer Diskussion stimmt das Gremium der Einführung des Werbefernsehens zu. Die Zustimmung ist mit der Erwartung verbunden, mögliche Überschüsse für kulturelle und gemeinnützige Zwecke einzusetzen. 

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